Die Krankenhausplanung in Deutschland steht vor einem historischen Umbruch. Mit der Einführung von Leistungsgruppen und der Bündelung von Fachabteilungen verändern sich nicht nur die Versorgungsstrukturen, sondern auch die Rahmenbedingungen für die ärztliche Weiterbildung fundamental.
Gleichzeitig entsteht eine neue gesetzliche Verpflichtung: Krankenhäuser müssen künftig in der ärztlichen Weiterbildung kooperieren. Für leitende Ärztinnen und Ärzte sowie Verantwortliche in der Rotationsplanung bedeutet das: Die Organisation der Facharztweiterbildung wird komplexer – und strategisch relevanter.
Gesetzesänderung im KHGG NRW: Weiterbildung wird verpflichtend kooperativ
Mit der geplanten Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW (KHGG NRW), die im Herbst 2025 in Kraft treten soll, reagiert die Landesregierung auf die strukturellen Folgen der Krankenhausreform.
Der Kernpunkt: Wenn ein Krankenhaus die nach der Weiterbildungsordnung erforderlichen Inhalte nicht vollständig intern anbieten kann, müssen verpflichtende Kooperationen oder Weiterbildungsverbünde eingerichtet werden. Auch andere Krankenhäuser sollen sich an diesen Kooperationen beteiligen müssen.
Ziel der Regelung:
- Sicherung einer vollständigen Facharztweiterbildung.
- Vermeidung von Weiterbildungsabbrüchen oder -verlängerungen.
- Stabilisierung der regionalen Patientenversorgung.
- Schutz des fachärztlichen Nachwuchses.
Warum die Rotationsplanung neu gedacht werden muss
Durch Spezialisierung und Leistungsgruppenplanung werden künftig nicht mehr alle Kliniken das vollständige fachliche Spektrum abbilden können. Für die Facharztweiterbildung bedeutet das:
- Inhaltslücken: Einzelne Weiterbildungsinhalte fallen am eigenen Standort weg.
- Pflichtrotationen: Diese müssen künftig standortübergreifend organisiert werden.
- Strukturelle Notwendigkeit: Kooperationen werden zur Existenzgrundlage für die Weiterbildungsbefugnis.
Die Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen begrüßen daher verbindliche Weiterbildungsstrukturen ausdrücklich. Ziel ist es, Brüche in der Weiterbildung zu vermeiden. Für Personalverantwortliche heißt das: Die Rotationsplanung wird zur regionalen Koordinationsaufgabe.
Weiterbildungsverbünde: Erfolgsfaktor oder Bürokratiefalle?
Weiterbildungsverbünde funktionieren nur dann reibungslos, wenn sie:
- Rechtssicher ausgestaltet sind.
- Arbeitsrechtlich klar geregelt werden.
- Planbare Rotationsmodelle bieten.
- Verlässliche Vertragsstrukturen enthalten.
Der Marburger Bund fordert daher zusätzlich bundesgesetzliche Anpassungen, etwa eine Ausnahme vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für die ärztliche Weiterbildung.
Für Klinikleitungen bedeutet das konkret:
- Frühzeitige Einbindung der Personalabteilung.
- Prüfung arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen.
- Klare Kooperationsverträge zwischen Standorten.
Auswirkungen auf die Facharztweiterbildung in NRW
Die neue Kooperationspflicht hat mehrere praktische Konsequenzen:
- Höherer Abstimmungsbedarf: Rotationen müssen mit externen Partnern koordiniert werden.
- Mehr strategische Planung: Weiterbildung wird Teil der langfristigen Klinikstrategie.
- Wettbewerb um attraktive Strukturen: Kliniken mit stabilen Verbänden werden im Recruiting Vorteile haben.
- Sicherung der Facharztgewinnung: Verzögerte Weiterbildungszeiten verschärfen den Fachärztemangel – genau das soll verhindert werden.
Handlungsempfehlungen für leitende Ärztinnen und Ärzte
Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, sollten Chefärzte und Planungsverantwortliche folgende Schritte prüfen:
- Analyse der eigenen Weiterbildungsbefugnis: Welche Inhalte können künftig noch vollständig abgedeckt werden?
- Aufbau regionaler Kooperationen: Frühzeitige Gespräche mit Nachbarkliniken, MVZ oder Schwerpunktversorgern führen.
- Strukturierte Rotationspläne entwickeln: Klare und gut strukturierte Rotationscurricula auf Verbundebene erstellen.
- Rechtliche Absicherung prüfen: Arbeitsverträge, Einsatzmodelle und Vertragsgestaltung mit Kooperationspartnern sauber regeln.
- Weiterbildung als strategisches Element positionieren: Eine verlässliche Facharztweiterbildung stärkt Arbeitgeberattraktivität und Versorgungsqualität.
Fazit: Weiterbildung wird zur gemeinsamen regionalen Verantwortung
Die Krankenhausreform in NRW macht deutlich: Spezialisierung darf nicht zulasten der Facharztweiterbildung gehen. Mit der gesetzlichen Verpflichtung zu Kooperationen wird die ärztliche Weiterbildung strukturell abgesichert – zugleich steigt die Verantwortung der Planenden.
Für die Rotationsplanung bedeutet das:
- Weniger "Insellösungen".
- Mehr regionale Zusammenarbeit.
- Mehr strategische Steuerung.
Wer jetzt belastbare Weiterbildungsverbünde aufbaut, sichert nicht nur den ärztlichen Nachwuchs – sondern auch die Zukunft der eigenen Klinik.
Tipp: Nutzen Sie digitale Tools! Verabschieden Sie sich von statischen Listen. Moderne Rotationssoftware hilft dabei, Qualifikationsstände, Fehlzeiten und persönliche Präferenzen effizient zu verwalten.
Dieser Beitrag basiert auf aktuellen Berichten des Deutschen Ärzteblatts zur Krankenhausreform und den neuen Strukturen in der ärztlichen Weiterbildung (Februar 2026).


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